Buchsbaumzünsler können entsorgt werden!
Das Landratsamt Rosenheim rät zu Entsorgung über Grüngutcontainer, Wertstoffhöfe und Kompostieranlagen.
Das sommerliche Aprilwetter hat sich nicht nur äußerst positiv auf die Entwicklung der Obstbaumblüte ausgewirkt, sondern auch der ersten Generation des Buchsbaumzünslers optimale Startbedingungen ins neue Jahr gegeben. Die Folgen sind ein verheerender Befall mit Zünslerraupen auf vielen Buchskugeln und Buchshecken im gesamten Landkreis Rosenheim.
Bereits etliche Bürgerinnen und Bürger verabschiedeten sich von ihrem Buchs und schnitten die Pflanzen am Boden ab, weil sie nicht spritzen wollten oder die Pflanzen unansehnlich abgefressen waren. Was bleibt sind beträchtliche Mengen Schnittgut, die entsorgt werden müssen.
Nach Mitteilung des Sachgebiets Kreislaufwirtschaft im Landratsamt Rosenheim spricht aus fachlicher Sicht nichts gegen eine Entsorgung mit dem sonstigen Grüngut über Grüngutcontainer und Wertstoffhöfe. Für größere Mengen empfiehlt die Behörde eine Anlieferung an den Kompostieranlagen in Aschau, Bruckmühl oder Eiselfing.
Die Verbreitung des Buchsbaumzünslers erfolgt über die Falterweibchen, die zur Eiablage inzwischen landkreisweit gezielt Buchspflanzen anfliegen. Buchsbaumzünslerraupen sind ausschließlich auf die Futterpflanze Buchs angewiesen. Wenn die Blätter von abgeschnittenen Buchspflanzen eintrocknen, gehen die Raupen ein. Eine Verbreitung über die Wertstoffhöfe oder Kompostieranlagen ist deshalb ausgeschlossen.
Die Empfehlung vom vergangenen Jahr, befallene Pflanzenreste über den Sperrmüll zu entsorgen, wird ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten.