Melderegisterauskunft

Worum geht's?

Seit dem 01. Februar 2003 können die Gemeinden in Bayern Melderegisterauskünfte auch über das Internet erteilen. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen erteilt, wie die bisherige schriftliche Auskunft.

 

Was wird benötigt?

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens

 

  • der Familienname
  • der Vorname

 

sowie zwei weitere Kriterien, wie

 

  • das Geburtsdatum oder
  • das Geschlecht oder
  • die Anschrift

 

eingegeben werden.

 

Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei weiteren Kriterien alle drei angegeben, muss die Anfrage abgewiesen werden wenn ein Kriterium unzutreffend ist.

 

Wenn Sie die Anschrift eingeben, müssen Sie mindestens die Felder

 

  • Ort
  • Straße
  • und Hausnummer

 

ausfüllen. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.

 

Was kostet die Online-Auskunft?

Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 €.

Ansprechpartner



Externer Link in neuem Fenster auf das Fachverfahren im Rathaus-Service-Portal: Melderegisterauskunft   Hier geht es weiter zum Online-Antrag

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