Corona-Pandemie: Informationen zur Erreichbarkeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter

VG Halfing - Wichtiger Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie auch Sie, sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in unserer Region aktuell stark mit der Bewältigung der Corona-Pandemie beschäftigt.

 

Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und unsere Leistungsfähigkeit zu erhalten, haben wir seit Mittwoch, den 18. März 2020 unsere Dienststellen geschlossen und stehen seitdem nur noch in Notfällen für persönliche Vorsprachen zur Verfügung.


<<<Telefonisch und über unsere Onlinekanäle sind wir selbstverständlich weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da.>>>


1. Unternehmen, Betriebe, Arbeitgeber
Aktuell interessieren sich die Arbeitgeber in der Region nahezu ausschließlich für das Thema Kurzarbeiter-geld. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und alle relevanten Informationen können Sie unter folgendem Link finden: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Diesen können Sie auch gerne an die Arbeitgeber weitergeben.
Arbeitgeber können sich auch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0800 45555 20 (gebührenfrei) an uns wenden. Wir haben diesen Bereich personell verstärkt, um die Erreichbarkeit sicherzustellen. Soweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sind, müssen sich diese nicht mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Die Abwicklung läuft allein über die Arbeitgeber.


2. Arbeitnehmer, Beschäftigte, Arbeitslose
Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.

 

Wichtige Info für alle Bürgerinnen und Bürger:

  • Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per E-Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen oder Sanktionen.
  • Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
  • Die Bürgerinnen und Bürger erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Auszahlung der Geldleistungen ist sichergestellt.

Regionale Rufnummern
Agentur für Arbeit Rosenheim und Holzkirchen: 08031 202 555
? die Rosenheimer Vorwahl gilt auch für Kundinnen und Kunden der Geschäftsstelle Holzkirchen
Agentur für Arbeit Bad Tölz und Wolfratshausen: 08041 7854 555
? die Bad Tölzer Vorwahl gilt auch für Kundinnen und Kunden der Geschäftsstelle Wolfratshausen

Jobcenter Stadt Rosenheim 08031 40894 333 und 08031 40894 0

Jobcenter Landkreis Rosenheim 08031 9015 200 und 08031 9015 0
Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen 08041 7854 777

 

Aufgrund des sehr hohen Anrufaufkommens bitten wir nur im Notfall Kontakt mit uns aufzunehmen!
Onlinekanäle

  • www.arbeitsagentur.de/eservices
  • www.jobcenter.digital

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