Einrichtung

Gemeindearchiv Schonstett

Hausanschrift:Hauptstraße 1 83137 Schonstett
Gemeindearchivare Schonstett
Ansprechpartner/in: Sebastian und Juliane Riepertinger
Telefon:(089) 841 85 25
Mobil:(0172) 808 52 48
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Jeden 1. Donnerstag im Monat: (bitte vorher anfragen)

8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Ansprechpartner in Fragen der Ortsgeschichte, Heimat- und Familienforschung

Das Archiv der Gemeinde Schonstett befindet sich im Dachgeschoss des 1824 erbauten damaligen Schonstetter Schulhauses, heute Rathaus. Im Dachgeschoss wurde 2010 ein kleiner Raum und 2011 das gesamte Dachgeschoss zum Zweck der Einrichtung eines Gemeindearchives ausgebaut und saniert. Es stehen zwei Magazinräume sowie ein Öffentlichkeitsraum zur Verfügung.


Noch befinden wir uns in der Phase der Archivierung und Registrierung der Alt- und zur Archivierung vorgesehenen Registraturbestände. Wir sind jedoch schon in der Lage, Anfragen zu bearbeiten.

Gemeindearchive werden auch das "Gedächtnis" einer Gesellschaft genannt. Ihre Aufgabe ist es, originale und einmalige Zeugnisse menschlichen Lebens aufzubewahren, zu erschließen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zur Benutzung bereitzustellen, auszuwerten und so vor dem Vergessen zu sichern.

Das Gemeindearchiv Schonstett ist eine öffentliche kulturelle Institution und steht den Bürgern, sowie Heimat- und Familienforschern offen.
Das Gemeindearchiv erteilt Auskünfte, unterstützt bei Recherchen und fördert die Erforschung der Gemeindegeschichte. Außerdem nimmt das Archiv auch private Nachlässe und Sammlungen auf.

Die Benützung erfolgt nach Maßgabe der Satzung über die Aufgaben und Benützung des Gemeindearchivs Schonstett (siehe: Archivsatzung), eventuell anfallende Gebühren sind der Satzung über die Gebühren für die Benützung des Gemeindearchivs Schonstett (siehe: Archiv-Gebührensatzung) zu entnehmen.

Jeder Benützer hat bei seinem erstmaligen Besuch einen Benützerantrag auszufüllen. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Die Verwendung des Laptops ist erlaubt.

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