Struktur
Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch Gesetz gebildet und erweitert.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden (nach Gemeindegröße, mindestens Erster Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied) geleitet. An ihrer Spitze steht einer der Ersten Bürgermeister als Gemeinschaftsvorsitzender. Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt die Gemeinden.
Aufgaben
Zu den Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft zählen normalerweise alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises außer dem Erlass von Satzungen und Verordnungen. Bei den Mitgliedsgemeinden bleiben die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, wobei die Verwaltungsgemeinschaft als Behörde der Mitgliedsgemeinden agiert und dabei z. B. Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt.
Die Verwaltungsgemeinschaft deckt ihren Finanzbedarf durch Umlage, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.