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Verwaltungsgemeinschaft Halfing | Online: https://www.halfing.de/
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Eheschließungen
Beim Standesamt Halfing ist es üblich, dass die Eheschließungen von den 1. Bürgermeistern aus den Gemeinden Halfing, Höslwang und Schonstett vorgenommen werden. Natürlich stehen die übrigen drei Standesbeamtinnen ebenfalls zur Verfügung.
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt, in dessen Gemeinde Sie oder Ihr/e Verlobte/r den Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Dabei geht es nicht nur darum, einen Termin für Ihre Trauung zu vereinbaren. Die Anmeldung dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Sollten Sie einen bestimmten Wunschtermin für Ihre Trauung ins Auge gefasst haben, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es immer kurzfristig freie Termine.
Wenn Sie beide nicht in Halfing, Höslwang oder Schonstett wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen, ist dies ohne weiteres möglich. In dem Fall melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beabsichtigen, beim Standesamt Halfing zu heiraten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.