Benutzungsverordnung der Gemeindebücherei

 

1. Allgemeines

 

(1) Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Halfing. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und Unterhaltung.

 

(2) Die Benutzung der Bücherei steht jedermann auf privatrechtlicher Grundlage offen.

 

(3) Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

 

 

2. Anmeldung

 

(1) Jeder Interessent kann sich während der Öffnungszeiten bei unserem Büchereipersonal anmelden.

 

(2) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift, auch bei Wegzug, sofort mitzuteilen.

 

 

3. Benutzerausweis

 

(1) Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich.

 

(2) Der Ausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei zu melden.

 

(3) Bei Verlust des Benutzerausweises ist für die Neuausstellung eine Gebühr zu zahlen.


(4) Die Leihfrist für Bücher kann einmalig, jedoch erst 2 Wochen vor Ablauf der Leihfrist, um weitere 4 Wochen persönlich, telefonisch oder per E-Mail über Ihr Online-Leserkonto verlängert werden, soweit keine Vorbestellung vorliegt.

 

 

4. Entleihung


(1) Für die Entleihung von Medien ist von allen Lesern ab 18 Jahren eine Jahresgebühr zu entrichten.

 

(2) Nur gegen Vorlage des Benutzer-Ausweises können die Medien für die festgesetzte Leihfrist entliehen werden.

 

(3) Die Leihfrist beträgt für

 

Bücher 4 Wochen

 

Audio-/Video-Medien 3 Wochen
(ohne Verlängerung)

 

Zeitschriften 3 Wochen
(ohne Verlängerung)

 

(4) Die Leihfrist für Bücher kann einmalig, jedoch erst 2 Wochen vor Ablauf der Leihfrist, um weitere 4 Wochen persönlich, telefonisch oder per E-Mail über Ihr Online-Leserkonto verlängert werden, soweit keine Vorbestellung vorliegt.

 

 

5. Leihfristüberschreitung

 

(1) Wird die Leihfrist überschritten, so ist mit dem ersten Tag der Fälligkeit ein Versäumnisentgelt fällig.

 

(2) Ist die Rückgabe zu einem festgesetzten Termin nicht erfolgt, stellen wir die fälligen Medien zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.

 

 

6. Ausleihbeschränkung

 

(1) Die Anzahl der Medien, die an einen Benutzer ausgeliehen werden, kann beschränkt werden.

 

(2) Solange ein Benutzer mit der Rückgabe von Medien in Verzug ist oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet hat, ist er von einer weiteren Benutzung der Bücherei ausgeschlossen.

 

 

7. Reservierung von Medien

 

Falls Sie Interesse an einem momentan entliehenen Medium haben, können Sie dieses über Ihr Online-Leserkonto per E-Mail, telefonisch oder persönlich bei uns reservieren lassen.

 

Wir benachrichtigen Sie dann, sobald das Medium abgegeben wurde, telefonisch oder – wenn gewünscht – per automatischer Mail. Wir legen das reservierte Medium für Sie ab dem Tag der Rückgabe für 14 Tage zur Abholung zurück.

 

 

8. Behandlung der Medien

 

Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter.

 

 

9. Mitgliedschaft in unserer Bücherei

 

(1) Unsere Bücherei bietet jedem die Möglichkeit der Mitgliedschaft, der einen Leserausweis beantragt.

 

(2) Die Benutzung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unentgeltlich.

 

(3) Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit der Einzelausleihe. Pro Medium wird eine Gebühr erhoben. Für die Ausleihe ist eine Gebühr zu hinterlegen, die bei Rückgabe wieder erstattet wird.

 

 

10. Preise

 

Die aktuellen Preise und Entgelte entnehmen Sie bitte beiliegender Übersicht.

 

 

11. Inkrafttreten

 

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Die Benutzungsordnung vom 01.07.2015 ist damit unwirksam.

 

 

 

Halfing, den 01.01.2019

 

 

Peter Böck, 1. Bürgermeister

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